publ-ohne-podpubl-ohne-podKirn, StefanMüller-Hengstenberg, Claus D.2024-04-082024-04-082011-10-242011https://hohpublica.uni-hohenheim.de/handle/123456789/5520Die öffentliche Hand ist der größte Auftraggeber in Deutschland, Europa und wohl auch in anderen Ländern der Welt wie USA und England. Nach der ?International Market Scoreboard-Statistik July 2009? betrug das Gesamtvolum aller EU-weit ausgeschriebenen öffentlichen Aufträge 2 Billionen Euro. Damit besitzt die öffentliche Hand eine beträchtliche Marktmacht, die geeignet ist, massiven Einfluss auf die Wettbewerbsverhältnisse auf den Märkten zu nehmen. Angesichts dieser Gefahr für den Wettbewerb hat das öffentliche Vergaberecht (§§ 100 f GWB, VOB/A,VOL/A usw.) die Aufgabe, diese Marktmacht der öffentlichen Auftraggeber in Grenzen zu halten und den Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten zu schützen. Absolute Priorität der Vergabeordnungen (§ 101 GWB) hat daher die öffentlichen Vergabe im Wettbewerb. Besondere Vergabeprobleme zeigen sich immer wieder bei der öffentlichen Vergabe von IT Anwendungsentwicklungen. Hierbei werden aus betriebswirtschaftlichen Gründen zunehmend Technologiekonzepte (iterative Verfahren) verwandt, bei denen die wirtschaftlichen und technischen Ziele erst in Form eines iterativen Prozesses zwischen Anbieter und Kunde erarbeitet und realisiert werden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die öffentlichen Vergabearten und behandelt die Frage, ob und in welcher Weise Software-Entwicklungsprozesse mit den Vergabearten der öffentlichen Hand in Einklang stehen oder gebracht werden können.ger330VergaberechtSoftwareentwicklungAnwendung des öffentlichen Vergaberechts auf moderne IT-SoftwareentwicklungsverfahrenWorkingPaper352206195urn:nbn:de:bsz:100-opus-6391