cc_by-ndcc_by-ndLi, XuenanBecker, TilmanHeinze, Karen2024-04-082024-04-082017-06-122016https://hohpublica.uni-hohenheim.de/handle/123456789/6152Der Gesetzgeber hat bis 2012 einen deutlichen Unterschied zwischen der glücksspielrechtlichen Regulierung des Automatenspiels in Spielbanken und dem gewerblichen Automatenspiel in Spielhallen bzw. Gaststätten gemacht. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012 wurden Spielhallen erstmalig in den ordnungsrechtlichen Rahmen des Glücksspielrechts aufgenommen. Die Aufstellung von Geldspielgeräten wird seit 2012 auch durch die Spielhallengesetze bzw. Landesglücksspielgesetze geregelt. Es gelten ab Mitte 2017 Mindestabstandregelungen, die sich je nach Bundesland voneinander unterscheiden, und das Verbot der Mehrfachkonzessionen. Hintergrund dabei ist, dass es zu einer vermehrten Ansiedlung von Spielhallen vor allem im Zentrum von Städten, dem Kerngebiet, gekommen ist. Der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 sieht vor, dass ab Mitte 2017 alle Spielhallen eine glücksspielrechtliche Erlaubnis brauchen. Nur solche Spielhallen werden diese Erlaubnis erlangen können, die die glücksspielrechtlichen Vorgaben erfüllen. Hier sind vor allem die Bestimmungen zu dem Mindestabstand und das Verbot der Mehrfachkonzessionen von Bedeutung. Im Rahmen dieses Beitrags sollen die Auswirkungen der Mindestabstandregel und des Verbots der Mehrfachkonzessionen auf die Anzahl der Spielhallen am Beispiel Baden-Württembergs untersucht werden.gerhttp://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/300GlücksspielKonzessionBaden-WürttembergAuswirkungen geplanter Abstandsregelungen und Regelungen zu Konzessionsgrößen auf Spielhallen am Beispiel Baden-WürttembergsWorkingPaper481219439urn:nbn:de:bsz:100-opus-13644