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Publication Auswirkungen geplanter Abstandsregelungen und Regelungen zu Konzessionsgrößen auf Spielhallen am Beispiel ausgewählter Kommunen in Baden-Württemberg(2015) Becker, Tilman; Heinze, KarenWährend der Glücksspieländerungsstaatsvertrag neben dem Verbot der Mehrfachkonzessionen eine Begrenzung der Anzahl der Spielhallen durch die Anzahl der in einer Gemeinde zu erteilenden Erlaubnisse intendierte, haben das LGlüG von Baden-Württemberg und auch die Ausführungsgesetze anderer Bundesländer die Begrenzung der Anzahl der Spielhallenstandorte durch eine Mindestabstandregel zwischen Spielhallen umgesetzt, die sich jedoch von Bundesland zu Bundesland deutlich unterscheidet. Im vorliegenden Beitrag wird ein Überblick über die Auswirkungen von Abstandsregelungen und Konzessionsbeschränkungen am Beispiel des Spielhallenbestandes sechs baden-württembergischer Großstädte gegeben (Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen und Ulm).Publication Auswirkungen geplanter Abstandsregelungen und Regelungen zu Konzessionsgrößen auf Spielhallen am Beispiel Baden-Württembergs(2016) Li, Xuenan; Becker, Tilman; Heinze, KarenDer Gesetzgeber hat bis 2012 einen deutlichen Unterschied zwischen der glücksspielrechtlichen Regulierung des Automatenspiels in Spielbanken und dem gewerblichen Automatenspiel in Spielhallen bzw. Gaststätten gemacht. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012 wurden Spielhallen erstmalig in den ordnungsrechtlichen Rahmen des Glücksspielrechts aufgenommen. Die Aufstellung von Geldspielgeräten wird seit 2012 auch durch die Spielhallengesetze bzw. Landesglücksspielgesetze geregelt. Es gelten ab Mitte 2017 Mindestabstandregelungen, die sich je nach Bundesland voneinander unterscheiden, und das Verbot der Mehrfachkonzessionen. Hintergrund dabei ist, dass es zu einer vermehrten Ansiedlung von Spielhallen vor allem im Zentrum von Städten, dem Kerngebiet, gekommen ist. Der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 sieht vor, dass ab Mitte 2017 alle Spielhallen eine glücksspielrechtliche Erlaubnis brauchen. Nur solche Spielhallen werden diese Erlaubnis erlangen können, die die glücksspielrechtlichen Vorgaben erfüllen. Hier sind vor allem die Bestimmungen zu dem Mindestabstand und das Verbot der Mehrfachkonzessionen von Bedeutung. Im Rahmen dieses Beitrags sollen die Auswirkungen der Mindestabstandregel und des Verbots der Mehrfachkonzessionen auf die Anzahl der Spielhallen am Beispiel Baden-Württembergs untersucht werden.Publication Auswirkungen geplanter Abstandsregelungen und Regelungen zu Konzessionsgrößen auf Spielhallen am Beispiel Stuttgarts(2014) Becker, Tilman; Heinze, KarenWährend der Glücksspieländerungsstaatsvertrag neben dem Verbot der Mehrfachkonzessionen eine Begrenzung der Anzahl der Spielhallen durch die Anzahl der in einer Gemeinde zu erteilenden Erlaubnisse intendierte, hat das LGlüG von Baden-Württemberg die Begrenzung der Anzahl der Spielhallenstandorte durch eine Mindestabstandregel zwischen Spielhallen umgesetzt. Nach § 42 Abs. 3 LGlüG beträgt die Entfernung, die zu einer bestehenden Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden muss, mindestens 500 m Luftlinie. Momentan gibt es in der Stadt Stuttgart 132 Konzessionen für Spielhallen, die sich auf 83 Standorte verteilen. Somit bestehen 49 Mehrfachkonzessionen, die spätestens zum Ende der Übergangsfristen des GlüÄndStV zum 30. Juni 2017 nicht mehr zulässig sind. Von den 83 Spielhallenstandorten unterschreiten 54 Objekte den zulässigen Mindestabstand der Spielhallen untereinander. Unter Berücksichtigung dieser Regelungen verbleiben lediglich 29 Spielhallen im Stuttgarter Stadtgebiet. Somit könnte die Gesamtzahl der Konzessionen im Stuttgarter Stadtgebiet aufgrund der strikten Regelungen in Baden-Württemberg auf ca. 20 Prozent zurückgehen.Publication Casino gambling in Germany : development, legal conditions and the exclusion system(2017) Becker, Tilman; Strohäker, TanjaThe aim of this paper is to provide an overview about the German casino gambling industry as a whole and the identification of its particularities, while putting a special focus on the present exclusion system. To achieve that, the foundations were laid by examining general developments on the market as well as pointing out recent legal changes, like the introduction of the Interstate treaty on gambling and its consequences for the casinos. Additionally, the application process and the basis for regulation of the establishments have been presented in detail. This general part is then followed by an extensive description of the German exclusion system. The program was set in contrast to those present in other, especially North American jurisdictions, in order to illuminate its unique features. Secondly, the focus is shifted on the development of a profile of excluders from German casinos by examining whether the established risk factors are also significant predictors for the number of bans in German communities. To our knowledge, there is no work explicitly analyzing casino patrons. Using a unique dataset, the approach brought some interesting insights. Some of the considered variables can be confirmed to serve this task in the given framework, whilst others did not yield a statistically significant impact. The most important sociodemographic factors are male gender, being between 30 and 39 years old, and not living in a partnership. The shares of the first two variables have a positive, the latter one a negative influence. Education, unemployment, and migration status, which are usually agreed on to be good predictors, did not exhibit significant results. However, it would be wrong to neglect them, as the outcome is probably owed to noise in the data, which lowers the precision of the estimation and could lead to insignificance. The coefficients of the variables that have been included to capture proximity turn out to be significant and bigger in magnitude than those of the sociodemographic factors. Distance to the next casino and the share of exclusions are inversely related, if the distance increases, the share of bans will decrease. The dummy variables capturing immediate proximity to gambling establishments also provide evidence for this pattern. If a classical casino or an annex is present in a community, this has a positive impact on the share of excluders. Considering only the proximity dimension of availability, the results are in favor of the hypothesis that higher availability could be a predictor for an increase of bans, which serve as a proxy for PG. The additionally included control variables also yield significant results. The coefficient of the indicator for a sparsely populated region shows that the share of excluders in said areas is on average higher than in dense ones. Furthermore, the share of assistance centers in a county positively drives the share of bans. The dummy variable indicating communities in the former GDR turns out to be negatively associated with the dependent variable. This makes absolute sense, considering the different developments of the gambling markets in these two regions between 1950 and 1990. However, the magnitude of the distinct effects on the amount of exclusions is rather small and the model is only able to explain about 10% of the variation in the number of bans, which is a rather small fraction. This is very likely owed to the fact that although problematic or pathological gambling is in parts driven by external sociodemographic factors like age, gender or the marital status, a lot of the behavior is facilitated by internal predisposition which cannot be captured with this type of analysis. Nevertheless, many of the proposed risk or, more neutrally stated, influence factors can be confirmed by this approach, which has been specifically adapted to the German terrestrial casino patrons.Publication Die CMA auf dem Prüfstand(2006) Becker, TilmanDer Beitrag möchte gern als Aufforderung zu einer wissenschaftlichen Diskussion über die Aufgabenschwerpunkte, nicht nur der CMA, sondern auch der ZMP und des Absatzfonds, verstanden werden. Es wird ausführlich auf den europa- und verfasungsrechtlichen Rahmen eingegangen, in dem die CMA sich als eine staatliche Institution bewgen muß. Die Aufgabenbereiche der CMA werden vorgestellt und untersucht, wobei insbesondere auf die Werbung ausführlich eingegangen wird. Als Schlussfolgerung ergibt sich, dass auf Grund des Absatzfondsgesetzes, des EU-Beihilfenrechts und insbesondere des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum CMA-Gütezeichen die Werbemöglichkeiten der CMA so weit begrenzt sind, dass jede Produktwerbung unwirksam sein muß. Andernfalls ist diese staatliche Werbung nicht vereinbar mit dem EG-Vertrag.Publication Entwicklung der Zufriedenheit der Landmaschinenhändler mit den Herstellern(2015) Becker, Tilman; Semenenko, KseniaBereits im April/Mai 2006 und im April/Mai 2008 wurde die Zufriedenheit der Landmaschinenhändler mit ihren Herstellern im Rahmen einer schriftlichen Befragung abgefragt. Eine Online-Befragung erfolgte dann im April/Mai 2015. Insgesamt nahmen 160 Händler an der Befragung teil. Wie 2006 und 2008 wurde auch 2015 die Bewertung der Händler zu fünf unterschiedlichen Kategorien abgefragt: - Traktoren - Mähdrescher - Futtererntetechnik - Bodenbearbeitung und Saat - Technik für Pflanzenschutz und Düngung. Abgefragt wurden z.B.: - Gesamtzufriedenheit mit jeweiligem Hauptlieferanten - Zufriedenheit mit einzelnen Marketingmaßnahmen im Detail Die Marketingmaßnahmen umfassen z.B. die Bereiche: - Produktprogramm - Zukunft der Lieferanten im Wettbewerb - Beziehung zu Lieferanten. Die Gesamtzufriedenheit setzt sich aus der Zufriedenheit in den einzelnen Bereichen zusammen. Um die Bedeutung einzelner Bereiche für die Gesamtzufriedenheit zu bewerten, wurde der Korrelationskoeffizient zwischen der Gesamtzufriedenheit und dem jeweiligen Bereich berechnet. Zusammenfassend kann man einen zumindest leichten Anstieg bei der Gesamtzufriedenheit feststellen. Lediglich in der Produktgruppe der Mähdrescher kam es zu einer insgesamt schlechteren Bewertung als 2006. Bezogen auf alle Beurteilungen konnte die Futtererntetechnik wie schon in den Vorjahren am besten abschneiden.Publication Ergebnisse der (nicht repräsentativen) Online-Befragung „Einstellungen und Kenntnisse gegenüber Glücksspielen“(2013) Becker, Tilman; Wöhr, Andrea; Salback, AnneIm Zeitraum vom 21. Dezember 2011 bis zum 29. Februar 2012 war auf der Internetseite der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim ein Fragebogen mit insgesamt 16 Fragen abzurufen. Teilnehmer der Befragung waren somit Besucher der Internetseite, bei denen bereits eine Affinität zum Thema angenommen werden kann. Die Stichprobenauswahl entspricht demzufolge einem nicht-repräsentativen Convenience Sample. Ergebnisse: Glücksspiele werden von den Befragten als spannende bzw. aufregende Aktivität mit sozialem Aspekt angesehen, jedoch nicht als unbedenkliches Freizeitvergnügen oder als Möglichkeit zur Geldbeschaffung verharmlost. Die höchste Suchtgefahr wird den Glücksspielautomaten in Spielbanken und Casinos und Tischspielen in Casinos zugesprochen. Eine Schätzung des Prozentwertes, wie viele Menschen in Deutschland pathologisch Glücksspiele spielen, fällt den Befragten schwer. Gute Kenntnisse zeigen die Teilnehmer jedoch bei der Einschätzung der Legalität verschiedener Glücksspielarten; diese konnten sie in fast allen Fällen korrekt als „erlaubt“ oder „verboten“ einschätzen, wenngleich nicht immer ganz eindeutig. Insbesondere bezüglich der Online-Angebote scheint die Unsicherheit hoch zu sein. Möglicherweise ist vielen nicht klar, dass Online-Angebote zum Zeitpunkt der Befragung verboten waren. Eindeutig falsch dagegen ist die Einschätzung bzgl. der Legalität von Sportwetten in Wettbüros.Publication Essays on pre-commitment in Germany(2019) Strohäker, Tanja; Becker, TilmanAs a superordinate topic, the thesis analyzes and evaluates selected pre-commitment tools that are available in the German gambling context. Pre-commitment is a form of self-binding that allows gamblers to limit money and time spent on gambling before they start a session. This is based on the underlying idea that gamblers will benefit from the fact that expenses and duration of stay are determined before commencing a gambling session, when they are not yet in a state of emotional arousal and hence more capable of deciding rationally. The most extreme form of limitation is the exclusion from gambling. While other countries established formalized pre-commitment systems allowing gamblers in arcades to limit time and money spent on gambling and/or self-exclude from establishments, Germany has not established such a comprehensive scheme yet. There are, however, certain types of gambling, for which at least exclusions are regulated, enforced and externally binding. To further improve the exclusion schemes, it is important to understand the drivers of exclusions. Hence, the second and third chapter of this thesis analyze the drivers for the variation of the number of exclusions between municipalities. Next to sociodemographic characteristics, the models also contain availability measures. Other than most countries, Germany distinguishes between casinos and gambling arcades. Casinos offer table games as well as automated gambling, whereas gambling arcades only provide electronic gambling machines (EGMs hereafter). Both establishments naturally attract different clientele, hence, a thorough examination of these two different types of gamblers is important. Chapter two concentrates on analyzing which variables drive the differences in the number of exclusions from casinos throughout German municipalities. This chapter aims to analyze the degree to which sociodemographic factors and proximity measures can be used to explain the variation in the number of excluded gamblers across German communities. At the time of the analysis, the exclusion file consisted of 31,118 unambiguously assignable entries distributed among 3,091 communities. The results of the study suggest that excluders are more likely to be male, between 30 and 39 years old, and less likely to be single. As only few of the sociodemographic variables yield significant results, we can only partially confirm the well-established risk factors for problematic or pathological gambling. Additionally, the results show that the number of exclusions increases with close proximity to gambling establishments. The distance to the closest casino has a negative impact on exclusions. This is backed up by the finding indicating that in relation, there are more exclusions in communities where casinos are located directly. Chapter three deals with a similar research question, which this time is tailored to excluders from gambling arcades in Hesse, Germany. The aim of the paper is to identify significant predictors that are useful in explaining the variation of exclusions between different Hessian communities. This data set contains 11,902 exclusions that are distributed among 191 Hessian communities. Next to sociodemographic factors, we control for three different accessibility measures in two models: the number of electronic gambling machines in model I as well as the number of locations and density of gambling machines at a location in model II. Considering the sociodemographic variables, the explanatory power of the cross-sectional models is rather low. Only the age group of 30 to39-year-olds and those who are not in a partnership (in model I) yield significant results. Hence we are again not able to determine a specific sociodemographic background for self-excluders. The accessibility variables, on the other hand, turn out to be significantly associated with the number of exclusions. All three of them are statistically significant and their association is positive. The fourth chapter deals with self-limitation, which is another type of pre-commitment. As there has existed no formalized limit scheme in Germany, it is left to evaluate voluntary and self-initiated limits that are frequently used as self-management strategies by gamblers, independent of their gambling severity. The analysis yields promising results. 50 percent of gamblers use at least one limit. There are significant differences in most variables concerning gambling behavior. Gamblers with limits consistently spend significantly less time and money in gambling arcades. The overarching goal of this doctoral thesis is to provide insights considering pre-commitment tools that can be used in the German gambling context. It shows that pre-commitment is an accepted and widely used instrument with positive consequences for gamblers. It is therefore worthwhile in any case to further expand the existing programmes.Publication Evaluierung des Qualitätszeichens Baden-Württemberg (QZBW) aus der Sicht der Teilnehmer(2015) Hauck, Manuel; Becker, TilmanIm Zuge einer Befragung der Universität Hohenheim wurde die Teilnahme am Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) und weiteren Qualitätsstandards, wie QS und IFS untersucht. Dazu wurden zwei Fragebögen ausgearbeitet, die zum einen an die Zeichennutzer des QZBW und zum anderen an die Nicht-Zeichennutzer gerichtet waren. Die Befragung erfolgte vom 2.2.2015 bis zum 6.3.2015. Angeschrieben wurden Betriebe der Ernährungsbranche aus den Sektoren Obst, Gemüse und Kartoffeln, Fruchtsaft, Fleisch und Bäckerhandwerk. In den Sektoren Obst, Gemüse und Kartoffeln wurden unter anderem Direktvermarkter und Großhändler befragt, in der Fleischwirtschaft unter anderem Metzgereien und Schlachtereien. Aus den Ergebnissen der Umfrage wird deutlich, dass auf der einen Seite mögliche Marketing-Vorteile und auf der anderen Seite die Anforderungen der Abnehmer die bedeutendsten Gründe für die Zertifizierung nach QZBW sind.Publication Gesellschaftliches Management von Verbraucherbeschwerden : Funktion und Finanzierung(2011) Becker, Tilman; Heinze, Karen; Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Verbraucherreaktionen bei Unzufriedenheit mit einem gekauften Produkt oder einer in Anspruch genommenen Dienstleistung sind vielfältig und reichen von direkten Beschwerden bei Händlern oder Herstellern über Beschwerden bei Dritteinrichtungen bis hin zum Wechsel des Anbieters. Dabei können Beschwerden bei Dritteinrichtungen als Steigerung der anderen Beschwerdeformen betrachtet werden, da sie für den Verbraucher mit einem stärkeren Engagement und einem größeren Aufwand verbunden sind. Sie legen daher eine größere Unzufriedenheit seitens des Konsumenten nahe, insbesondere wenn man bedenkt, dass einer Beschwerde bei einer dritten Partei eine Beschwerde bei dem betreffenden Unternehmen vorausgegangen sein dürfte. Verstärkt vorgebracht werden Beschwerden bei Erfahrungs- und Vertrauensgütern; bei geringwertigen, schnelllebigen Gütern sehen Verbraucher hingegen eher davon ab sich zu beschweren. Dies kann durch unlauteres Geschäftsgebaren von Anbietern zu deren Vorteil genutzt werden. So entsteht beispielsweise durch die Unterschreitung der auf einer Verpackung angegebenen Füllmenge oder durch die verzögerte Wertstellung eines Betrages auf einem Kundenkonto für den einzelnen Verbraucher ein vergleichsweise geringer Schaden. In der Regel stehen den geschädigten Konsumenten vertragliche Ansprüche gegen den Anbieter zu; eine Durchsetzung scheitert aber bei diesen sog. Streu- und Bagatellschäden insbesondere wegen des krassen Missverhältnisses zwischen der Höhe des individuellen Schadens und dem mit prozessualer Durchsetzung verbundenen Aufwand oder etwa Beweisschwierigkeiten. Das hat zur Folge, dass sich Unternehmen weiterhin schädigend verhalten, der durch das unzulässige Geschäftsgebaren erzielte Gewinn bei ihnen verbleibt und sie demzufolge einen Wettbewerbsvorteil gegenüber lauter handelnden Unternehmen erlangen. Das rationale Verhalten des Einzelnen, auf eine Durchsetzung der eigenen Ansprüche zu verzichten, legitimiert damit kollektive Klagemöglichkeiten, um eine effektive Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten und um volkswirtschaftliche Schäden zu verhindern. Bereits bestehende kollektive Klagemöglichkeiten konnten bislang das Durchsetzungsdefizit bei Streu- und Bagatellschäden jedoch nicht beseitigen. So zielen Unterlassungsklagen darauf ab, wettbewerbswidriges Verhalten zukünftig zu unterbinden; zurückliegende Schädigungen der Verbraucher werden damit nicht gleichfalls beseitigt, sondern müssen durch den einzelnen Verbraucher selbst geltend gemacht werden. Die Bündelung von Zahlungsansprüchen mehrerer Konsumenten ist bislang durch Einziehungsklagen möglich. Dabei treten die Betroffenen ihre Geldforderungen zum Zwecke der Einziehung an Verbraucherorganisationen ab und erhalten anschließend im Erfolgsfall wieder eine Auszahlung. Jedoch ist damit ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand für die Verbrauchereinrichtungen verbunden, da mit jedem an der Klage beteiligtem Verbraucher eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen ist. Zudem müssen Forderungen und zugehörige Belege individuell bestimmt bzw. vorgelegt werden. Der ursprünglich gerade zur Beseitigung des Durchsetzungsdefizits bei Streuschäden etablierte Gewinnabschöpfungsanspruch ist praktisch kaum durchführbar, weil er u. a. mit hohen Anforderungen an die Beweispflichten verknüpft ist. Ist ein Gewinnabschöpfungsverfahren erfolgreich, ist die Auszahlung an betroffene Verbraucher nicht möglich, da durch das unlautere Verhalten des Anbieters eine Vielzahl anonymer gebliebener Verbraucher geschädigt wurde. Der Verletzergewinn wird dem Bundeshaushalt zugeführt, kommt also auch nicht den klageberechtigten Einrichtungen zugute. Die unrechtmäßig erlangten Gewinne von Unternehmen abzuschöpfen dient der Funktionsfähigkeit der Märkte und liegt daher im allgemeinen gesellschaftlichen Interesse. Die abgeschöpften Beträge für die Finanzierung zukünftiger kollektiver Klagen zu verwenden, würde ausgleichen, dass klageberechtigte Einrichtungen wie die Verbraucherzentralen oder deren Bundesverband zum einen das Prozesskostenrisiko tragen, jedoch bei erfolgreicher Prozessführung finanziell nicht profitieren. Zum anderen blieb die öffentliche Förderung dieser Einrichtungen in der Vergangenheit hinter der Entwicklung der Klagerechte für die Verbraucherorganisationen zurück. In diesem Zusammenhang kann die Realisierung des Verursacherprinzips durch eine gesetzlich legitimierte (Mit)finanzierung der Verbraucherarbeit durch die Anbieterseite eben gerade durch die Abschöpfung von Unrechtsgewinnen oder auch die Verhängung entsprechender Bußgelder als ein ökonomisch sinnvoller und juristisch realisierbarer Ansatz gelten.Publication Marketing auf Wochenmärkten(2006) Becker, Tilman; Elsäßer, Andrea; Benner, EckhardEin gut funktionierender Wochenmarkt trägt zur Förderung des städtischen Wirtschaftslebens bei. Der Beitrag befasst sich mit dem Marketing von Wochenmärkten. Es wurden Wochenmärkte in 22 Städten zwischen Stuttgart und dem Bodensee analysiert. Ziel der Untersuchung war es, einen Überblick über die vielfältigen Marketing- Aktivitäten auf Wochenmärkten zu erhalten, um Marktverantwortlichen neue Ideen für ihren eigenen Markt aufzuzeigen. Die Untersuchung zeigt, dass es den optimalen Wochenmarkt mit dem besten Marketing nicht gibt. Es gilt vielmehr für die Marktverantwortlichen aus der Vielzahl der Marketinginstrumente, die auszusuchen, die eine individuelle Gestaltung ermöglich. Allerdings schöpfen viele Städte die Marketing-Instrumente, die für Wochenmärkte zur Verfügung stehen, nur zu einem sehr geringen Teil aus.Publication Die Zufriedenheit der Landmaschinenhändler mit den Herstellern(2010) Becker, Tilman; Staus, AlexanderThis paper analyses satisfaction of agricultural machinery dealers with manufacturers of such. While several analyses have focused on carmakers for quite some time, this paper analyses the field of agricultural machinery for the first time. Between 2006 and 2008, dealers of agricultural machinery were queried about their overall satisfaction regarding distribution and marketing measures taken by the respective manufacturers. We categorised distribution and marketing measures into 38 subquestions, which we can summarise in 8 independent dimensions. We analysed the following tractor brands: Case IH, Claas, Deutz-Fahr, Fendt, John Deere, Massey Ferguson, and New Holland. In terms of overall satisfaction, Fendt achieved the best results followed by CLAAS, Deutz-Fahr, and John Deere. Massey Ferguson, New Holland, and Case IH obtained poor ratings. Between 2006 and 2008, Case IH and New Holland saw the greatest increase in overall satisfaction, thus moving up to the mid-range. Fendt and Claas shared the two top positions in all dimensions. Fendt shows optimal results in three areas: product programme, design of purchasing conditions, and relationship with manufacturer. Regarding the five remaining dimensions, Claas is spearheading in terms of satisfaction. We observe a similiar result for 2006. Fendt dominates with its product programme and shares the top position with Claas regarding relationship with manufacturers. Nonetheless, Fendt leads the way for overall satisfaction significantly. Considering the results of the remaining brands, we observe that good and poor ratings of the product programme and the design of purchasing conditions correlate with good and poor ratings of overall satisfaction. Of all dimensions, the correlation between overall satisfaction and product programme is highest with 0.73. The regression results confirm the relevance of the product programme for overall satisfaction. Three of the four items are significant: Product innovation, product quality and performance, and pricing. While the regression cannot confirm the relevance of designing purchasing conditions, two items within the dimension marketing and sales promotion have a significant impact. For tractors, there is a correlation between overall satisfaction and market share or changes in market share. Market shares and overall satisfaction increased for Fendt, Case IH and Claas between 2006 and 2008, while both figures fell for John Deere. The shares of Deutz-Fahr and Massey Ferguson remain relatively constant, while the overall satisfaction of dealers is slightly declining. New Holland faces fluctuations up and down between the years. Overall satisfaction grew. The development in overall satisfaction can serve as an indicator for future market share developments.Publication Zur Bedeutung geschützter Herkunftsangaben(2006) Becker, TilmanDas europäische Schutzsystem für geographische Herkunftsangaben bei Agrarprodukten und Lebensmitteln bietet die Möglichkeit für den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten. Diese Wertschöpfungsketten sind geeignet, den Verbraucherwünschen nach regionaler Herkunft entgegenzukommen, den Interessen der regionalen Landwirtschaft zu dienen und Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. In dem Beitrag wird das ganze Spektrum geographischer Angaben behandelt, von der geschützten Ursprungsbezeichnung und der geschützten geographischen Angabe über die kombinierte Herkunftsangabe, die Gattungsbezeichnung, die individualisierte geographische Angabe bis zur einfachen Herkunftsangabe. Es wird auf die rechtliche Abgrenzung und die unterschiedliche marken- und beihilferechtliche Bedeutungen dieser verschiedenen Formen der geographischen Angabe eingegangen. Die Bedeutung der Herkunftsangabe als Qualitätssignal und als Standard wird diskutiert. Die Entwicklung der Bedeutung und Nutzung des europäischen Schutzsystems für die geographischen Angaben in Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union wird untersucht. Es zeigt sich, dass in Deutschland hier ein erheblicher Nachholbedarf bei der Nutzung des europäischen Schutzsystems besteht. Abschließend wird auf die internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz der geographischen Angaben eingegangen. Gerade im Rahmen der WTO Verhandlungen hat die kontroverse Diskussion über den internationalen Schutz der geographischen Herkunftsangabe eine erhebliche Bedeutung erlangt.Publication Zur Bedeutung geschützter Herkunftsangaben(2005) Becker, TilmanDas europäische Schutzsystem für geographische Herkunftsangaben bietet die Möglichkeit für den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten. Diese Wertschöpfungsketten sind geeignet, den Verbraucherwünschen nach regionaler Herkunft entgegenzukommen, den Interessen der regionalen Landwirtschaft zu dienen und Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. Im Rahmen der WTO-Verhandlungen hat die kontroverse Diskussion über den internationalen Schutz der geographischen Herkunftsangabe eine erhebliche Bedeutung erlangt. Der Beitrag behandelt das ganze Spektrum geographischer Herkunftsangabe - von der geschützten Ursprungsbezeichnung und der geschützten geographischen Angabe über die kombinierte Herkunftsangabe, die Gattungsbezeichnung, die individualisierte geographischen Angabe bis hin zur einfachen Herkunftsangabe. Er geht auf die rechtliche Abgrenzung und die unterschiedliche marken- und beihilferechtlichen Bedeutungen dieser verschiedenen Formen der Herkunftsangabe ein. Die Bedeutung der Herkunftsangabe als Qualitätssignal und als Standard wird diskutiert. Die Entwicklung der Bedeutung und Nutzung des europäischen Schutzsystems für die geographischen Herkunftsangaben in Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union wird untersucht. Abschließend wird auf die internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz geographischer Herkunftsangaben eingegangen. Der Beitrag zeigt, dass in Deutschland ein erheblicher Nachholbedarf bei der Nutzung des europäischen Schutzsystems besteht.Publication Zur Problematik der Herkunftsangabe im regionalen Marketing(2000) Becker, Tilman; Benner, EckhardWesentliches Kennzeichen des staatlich geförderten regionalen Marketings in Deutschland ist die Herausstellung der Herkunft im Zusammenhang mit Qualität. Staatliche Absatzförderung vollzieht sich jedoch nicht nur im Kontext deutscher Bundesländer bzw. der Bundesrepublik, sondern insbesondere auch im Kontext des Europäischen Binnenmarktes. Damit sind die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der Europäischen Union, die ihren Niederschlag im EU-Rechtssystem finden, maßgeblich für die Gestaltung der staatlichen Absatzförderung regionaler Produkte. In diesem Beitrag wird diskutiert inwiefern die Hervorhebung eines Zusammenhangs zwischen Herkunft und Qualität in der staatlichen Absatzförderung in Zukunft noch zulässig ist. Diese Auseinandersetzung findet auf zwei Ebenen statt. Zum einen wird die Zulässigkeit der Verwendung geographischer Herkunftsangaben unter der Berücksichtigung der unterschiedlichen Schutzauffassungen des deutschen und des europäischen Rechtssystems dargelegt und diskutiert. Nach der Darstellung des rechtlichen Schutzes und der Verwendung von Herkunftsangaben wird dann auf die Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen, die für Maßnahmen des regionalen Marketings relevant sind eingegangen. Es wird die Frage geklärt, ob eine staatliche Absatzförderung von Marketingmaßnahmen mit Herausstellung eines Zusammenhangs zwischen Herkunft und Qualität in Zukunft noch zulässig sein wird. Anschließend wird daher vertieft auf die Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen für Absatzförderungsmaßnahmen eingegangen. Vor dem Hintergrund der dargelegten institutionellen, ökonomischen, rechtlichen, und politischen Rahmenbedingungen erfolgt abschließend die Diskussion der voraussichtlichen Zukunft der geographischen Herkunftsangaben.